Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass "Links" zu fremden Inhalten ohne die Zustimmung des Autors erlaubt sind.

Das Urteil sollte eine Grundlage für weitere Entscheidungen sein, in denen über klickbare Hyperlinks zu externen Inhalten, wie das integrieren von Filmen, Fotos und Texten in die eigene Homepage, gestritten wird.

Die vollstängige Meldung von Spiegel Online finden Sie mit diesem Link.